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Wie drückst
Du die Schenkungs- und Erbschaftssteuer?
0 Einleitung Diese Meinung ist nur für Leser gedacht, die evt. in Zukunft Vermögen geschenkt bekommen oder schenken wollen. Hier sollen keine Grundlagen zu dem Themenkomplex Erben und Schenken gelegt werden, da dies eine lange Abhandlung benötigt. Ich greife hiermit ein Modell zur Steuerersparung heraus.
1 Grundlagen Erben und Schenken ist in jedem Land unterschiedlich strukturiert. In Deutschland sieht die
gesetzliche Erbfolge die Blutslinie vor. So ist auch - mit kleinen Abweichungen - die steuerliche und rechtliche Situation gestrickt. Stiefkinder erben, falls kein
Testament vorliegt, keinen Cent.
Dagegen sind uneheliche Kinder und adoptierte Kinder den ehelichen Kindern gleichgestellt. Dies soll nur ein kleiner Hinweis sein, dass im Erbrecht die rechtliche (wer erbt wie viel) und die steuerrechtliche (wer muss wie viel versteuern) Situation unterschieden wird.
Nun zum TIPP für die Einsparung Deiner Schenkungs- und Erbschaftssteuer:
Einteilung in Steuerklassen:
Jeder Erbe wird in eine eigene Steuerklasse eingeteilt; dies hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. So sind z.B. Kinder/Enkelkinder und Eltern in der Steuerklasse I.
Dagegen sind die Geschwister schon Steuerklasse II und eingetragene Lebensgefährten / Lebensgefährten Steuerklasse III.
Die Freibeträge:
|
Steuerklasse |
Personen |
Freibetrag in € |
|
I |
Ehepartner |
307.000 |
|
Kinder und Stiefkinder
|
205.000 |
|
Enkelkinder, wenn der
das Kind/Stiefkind des Erblassers gestorben ist |
205.000 |
|
Enkelkinder, Stiefenkel,
Urenkel |
51.200 |
|
Eltern und Großeltern
bei Erwerb von Todes wegen |
51.200 |
|
II |
Eltern und Großeltern
bei Zuwendungen unter Lebenden |
10.300 |
|
Geschwister |
10.300 |
|
Nichten und Neffen
|
10.300 |
|
Stiefeltern |
10.300 |
|
Schwiegerkinder und
Schwiegereltern |
10.300 |
|
geschiedene Ehepartner
|
10.300 |
|
III |
alle übrigen Erben und
Zuwendungsempfänger |
5.200 |
Die Tabelle erklärt sich eigentlich von selbst. Solltest Du also zum
Beispiel in "wilder Ehe" leben, erhält Deine Holde nur einen Freibetrag
von 5.200 €.
Alles darüber hinausgehende
ist Erbschaftssteuerpflichtig; in meinem Bekanntenkreis ist vor knapp
zwei Jahren der Lebenspartner gestorben. Ein Testament bestand zum
Glück. Die Erbschaftssteuerfalle wurde aber leider nicht beachtet. Das
Paar war über 20 Jahre zusammen und hatte auch gemeinsam Eigentum
angeschafft. Durch den Tod des Partner erhielt die Frau rund 100.000 €.
Das Erbschaftssteuerfinanzamt hat natürlich sehr schnell seinen Anteil
abholen wollen.
Viele Senioren, die im Alter
zusammenleben und vielleicht aus anderen Gründen (z. B.
Hinterbliebenenversorgung des früheren Ehegatten) nicht heiraten
möchten, haben mit der Erbschaftssteuer allerdings einen Bumerangeffekt.
Um dies abzumildern kann ich
diesen Paaren - auch wenn es vielleicht teuer ist - nur empfehlen ein
ausreichend hohes Sterbegeld abzuschließen. Die Versicherungssumme
sollte in etwa die Höhe der Erbschaftssteuer ausmachen. Als
Versicherungsnehmer (Eigentümer des Vertrages, z.B. Frau) sollte aber
nicht die versicherte Person (z.B. Mann), sondern der Bezugsberechtigte
(z.B. Frau) eingesetzt werden. Ebenso sollte der Vertrag von dem
Versicherungsnehmer bezahlt werden. Du fragst nun warum? Nun, ganz
einfach. Wenn das Sterbegeld ausgezahlt wird, erhält der bisherige
Eigentümer des Vertrages die Auszahlung. Dadurch entsteht keine
Erbschaftssteuer.
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TIPP 2 Vollmachten
Interessanterweise sind verschiedene Produkte auf verschiedene Weise zu versteuern. Aktien sind z.B. mit dem niedrigsten Kurswert am Todestag zu versteuern. Dies kann z.B. ein Problem sein, wenn keine Vollmacht existiert und eine Erbstreitigkeit auftritt. Die Steuer richtet sich immer nach dem Todestag. Aber was ist, wenn innerhalb der Streitigkeit (z.B. 2 Jahre) der Kurs
sinkt? Man hat dann evt. 1 Mio zu versteuern aber erbt nur
100.000 €.
Um hier unnötige Risiken für
die Erben zu vermeiden, empfehle ich Dir entsprechende Vollmachten zu
hinterlegen, wodurch Deine Erben auch schnell reagieren können
TIPP 3 Lebensversicherungen
Wie werden Lebensversicherungen versteuert?
Nach §12 BewG wird
Deine Lebensversicherung, falls Sie noch nicht fällig ist, mit 2/3 der
Beiträge oder mit dem Rückkaufswert besteuert.
Was bedeutet dies?
Du möchtest Deinem Enkelkind 100.000 € schenken. Da freut sich doch auch
glatt Dein Finanzamt. Denn Du hast nur einen Freibetrag von 51.200 €.
Folge: Steuersatz: 7% => Steuer: ca. 3.410 €
Um die
Schenkungssteuer zu umgehen investiert Du in eine Lebensversicherung das
Geld. Nachdem der Vertrag abgeschlossen ist und der Betrag von 100.000 €
eingezahlt wurde, schenkst Du diesen Vertrag Deinem Enkelkind.
Und nun wird im Rahmen der Schenkung der Eigentümer
(Versicherungsnehmer) ausgetauscht und somit die Schenkung vollzogen.
Von dem geschenkten Beitrag über 100.000 € werden nun zur Berechnung der
Steuergrundlage nur 2/3 der Beiträge steuerpflichtig. Schenkung: 100.000
€ zu versteuern: 66.666 € => Steuer: ca. 1.090 €
Er spart: 2.320
€ Muss es immer eine Lebensversicherung sein?
Nein. Für die steuerbegünstigte Übertragung gibt es verschiedene Produktlösungen. Spezialisiert hat sich für entsprechende Lösungen die Generalagentur der Versicherung XY.
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